Bestimmte Pathogene, schwere Defekte und statisch relevante Schäden können verkehrsgefährdend sein und müssen im Zweifelsfall durch eine eingehende Untersuchung verifiziert werden.
Wird eine Gefahr durch den Kontrolleur erkannt, kann er Baumpflegemaßnahmen empfehlen. Dazu gehören häufig: Entfernen von Totholz, Anbringen von Kronensicherungssystemen, unter Umständen auch die Kroneneinkürzung oder sogar Fällung des Baumes, sofern andere Maßnahmen nicht sinnvoll bzw. nicht vertretbar sind. Die Baumkontrolle im öffentlichen Grün wird durch die Grünflächenämter der Kommunen, die Straßenmeistereien bzw. externe und speziell geschulte Baumkontrolleure regelmäßig durchgeführt.